Energieausweis

Wer benötigt einen Energieausweis?

Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig.  

Weiters ist ein Energieausweis bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen.  

Als Käufer oder Mieter können Sie zwei Rechte einfordern: 

Wenn es "nur" um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren  Wohneinheiten geht reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird (gilt auch für Eigentümergemeinschaften).   


Was genau ist nun der Energieausweis? 

Der Energieausweis ist mit dem "Typenschein für Ihr Auto" vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses im Energieausweis enthalten, wie zum  Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch.  

Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der  ebenfalls sehr prominent angeführte "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor"  (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen  Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden!