Tätigkeit als Bausachverständiger

Baumeister Höller Robert ist als Bausachverständiger in folgenden Bereichen tätig:

Tätigkeit als nichtamtlicher Bausachverständiger im Behördenverfahren: 

Bausachverständige beurteilen im Baubewilligungsverfahren die baurechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhaben und erstellen Befund und Gutachten als Grundlage für die Entscheidung der Baubehörde. Nach Fertigstellung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhaben prüft der Bausacherständige die pan-, beschreibungs-, bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Ausführung.

Gemäß Stmk. BauG. hat die Landesregierung ein Verzeichnis nichtamtlicher Bausachverständiger zu führen. 

Sind der Behörde keine Amtssachverständigen beigegeben, so hat sie aus  diesem Kreis nichtamtliche Sachverständige auszuwählen. Das Verzeichnis  ist einmal jährlich von der Landesregierung öffentlich kundzumachen. 

Sachverständige sind verpflichtet, zumindest einmal in zwei Jahren eine von der  Landesregierung organisierte oder von ihr anerkannte  Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Der erfolgte Besuch ist der  Landesregierung gegenüber unaufgefordert nachzuweisen.

Hier der Link zum Verzeichnis der Landesregierung (klick auf das Logo)

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Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen - Landesverband Steiermark

Baumeister Höller Robert ist Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständige Österreichs, jedoch auf eigenen Wunsch aktuell nicht in die Gerichtsliste als Sachverständiger eingetragen, daher erfolgt derzeit auch keine Tätigkeit als Bausachverständiger für Gerichtsverfahren.

  

Tätigkeit als Bausachverständiger - Erstellung von Privatgutachten:

Tätigkeit als Bausachverständiger für Gebäudebewertungen = Verkehrswertermittlung von Gebäuden und Liegenschaften. Ich ermittele  Verkehrswert, den Bauzeitwert und den realistischen (Verkaufs-)Wert für Ihre Immobilie.

Bewertung von Bestandsgebäuden, Erstellung von Sanierungsvorschlägen, Bauschadensermittlung und Bewertung der Schadenssumme. 

Beweisaufnahme an Bestandsgebäuden. z.B. Wenn sie unmittelbar oder direkt an ein Nachbargebäude anbauen wollen, so machen wir vor Baubeginn eine Beweisaufnahme, wo wir alle  vorhandenen Schäden dokumentieren, damit sie später nicht  ungerechterweise zur Verantwortung gezogen werden.

Wir unterstützen Sie vor dem Kauf einer Immobilie, indem wir gemeinsam mit  Ihnen das Gebäude besichtigen. Speziell wenn es sich bei Ihrem Traumhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders intensiv mit  den erforderlichen Reparatur- und Umbauarbeiten auseinandersetzen. Falls Sie den erforderlichen Reparaturaufwand nicht genau abschätzen können,  ziehen Sie unbedingt einen Baumeister Ihres Vertrauens zu Rate. Aber  auch bei neueren Gebäude sind Mängel nicht immer gleich für den Laien  sichtbar. 


Tätigkeit als Sachverständiger im vorbeugenden Brandschutz:

Tätigkeit als Brandschutz-Sachverständiger im Behördenverfahren mit Schwerpunkt "vorbeugende Brandschutzmaßnahmen" 

Teilnahme als  Sachverständiger bei Feuerbeschauen im Sinne des Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes.

Baumeister Höller Robert ist Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr und hat die Feuerwehr-Kommandantenprüfung absolviert.

Bauschaden durch falschen Einbau der haustechnischen Leitungen
Bauschaden durch einen offenen Abschluss der Wärmedämm-Verbundsystemfassade im Sockelbereich
fehlerhafter Verlauf von Regenablaufrohren
Beweisaufnahme am Nachbargebäude durch den Sachverständigen vor Beginn der Bauarbeiten

Die Kosten für einen Sachverständigen sind geringer als Sie vielleicht glauben. Eine  Besichtigung eines Einfamilienwohnhauses dauert etwa 2 - 3 Stunden. Für sie entstehen nur  geringe Kosten aber sie erhalten eine objektive Einschätzung Ihres (zukünftigen)  Traumhauses. 

Gerne erstellen wir für sie aber auch ein umfangreiches technisches Gutachten oder eine Bewertung Ihrer Traumimmobilie. Für ein solches Gutachten können sie vorab einen Fixpreis mit uns vereinbaren. 

Ein "Verkehrswertgutachten" können sie verwenden, wenn

  • sie sich in einem Scheidungsverfahren gerichtlich auseinandersetzen 
  • sie eine Erbstreitigkeit vor Gericht klären lassen wollen 
  • sie eine Immobilie kaufen und hierfür eine objektive Einschätzung möchten 
  • sie den Verkehrswert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt dokumentieren möchten 
  • sie Ihr Betriebsvermögen feststellen lassen möchten 
  • eine Zwangsversteigerung ansteht 
  • usw....

Untersuchungen mit einer Wärmebildkamera

Thermografie mit einer Wärmebildkamera ist ein berührungsloses Verfahren, das die  für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung (mittleres Infrarot) eines Objektes oder Körpers sichtbar macht.  

Bei der Thermografie werden Temperaturverteilungen auf Flächen und Gegenständen  erfasst und dargestellt. So werden z.B. Wärmeverluste beim Wohnhaus  sichtbar. 

Folgende Anwendungen sind möglich:  

In der Bauthermografie wird das Verfahren zur Prüfung der Wärmedämmung von Gebäuden, zur Gebäudediagnostik und Kontrolle von Flachdächern, zur  Strukturanalyse des Mauerwerks, zur Feuchte-Detektion in Wänden und  Dächern und zur Lokalisierung von Rissen in Rohrleitungen eingesetzt.    

Für Photovoltaikanlagen wird die Thermographie zur Fehlersuche eingesetzt.  Man kann damit z. B. Übergangswiderstände an den Zellkontakten oder in  den Modulanschlussdosen finden. Außerdem zeigen Solarmodule, die sich im Leerlauf befinden, eine etwas höhere Temperatur als solche, die im MPP  (Maximum Power Point) betrieben werden. Dadurch kann man Modulstränge  finden, die nicht in Betrieb sind.

Wärmebrücke im Sockelbereich des Kellermauerwerk
  
Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera sind speziell in der "kalten Jahreszeit" sinnvoll, da der Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenbereich am größten ist und so leichter Fehler sichtbar werde